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Waffenbesitzkarte – Erwerb und Besitz einer Waffe

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Die Waffenbesitzkarte (WBK) gehört zu den waffenrechtlichen Urkunden in Österreich und berechtigt zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B. Dazu zählen Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.

5 wertvolle Tipps für den Erhalt der Waffenbesitzkarte

1. Tipp: Überwindbare Voraussetzungen für die Waffenbesitzkarte

Basis für eine Waffenbesitzkarte ist der Waffenführerschein. Darüber hinaus ist die Ausstellung der Waffenbesitzkarte an folgende Bedingungen geknüpft: Alle Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes mit einem Mindestalter von 21 Jahren sind berechtigt, einen Antrag bei der zuständigen Behörde einzureichen. Zudem liegt es im Aufgabenbereich des Antragstellers, glaubhaft zu machen, dass der Besitz der Waffe legitim ist. Dies kann unter anderem damit begründet werden, dass die Waffe zur Selbstverteidigung innerhalb eines definierten Bereiches benötigt wird. Des Weiteren ist für den Nachweis der psychologischen Eignung ein entsprechendes Gutachten beizubringen. Dieses bescheinigt der antragstellenden Person die sichere und gewissenhafte Handhabung der Waffe auch unter psychischer Belastung. Diese Verpflichtung entfällt, wenn der Antragsteller im Besitz einer gültigen Jagdkarte ist.

2. Tipp: Erforderliche Unterlagen für die Waffenbesitzkarte

Neben der Geburtsurkunde, dem Staatsbürgerschaftsnachweis sowie einem amtlichen Lichtbildausweis und einem aktuellen Lichtbild sind jene Nachweise vorzulegen, die unter den oben genannten Voraussetzungen angegeben sind: Dazu zählen das psychologische Gutachten und der Nachweis des sachgemäßen Umganges mit Schusswaffen.

3. Tipp: Maßgebliche Behörde für die Ausstellung der Waffenbesitzkarte

Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Hauptwohnsitz des Antragstellers. Demnach entweder

  • an die jeweilige Bezirkshauptmannschaft
  • in einzelnen Städten an den Magistrat
  • in Wien an das zuständige Polizeikommissariat
  • in Gemeinden mit der Landespolizeidirekt als Sicherheitsbehörde an dieses Amt

4. Tipp: Entscheidender Hinweis für den Erhalt der Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte ist kein Dokument, das unbefristet bzw. ohne weitere Kontrollen ausgestellt wird. Entweder bei konkreten Anhaltspunkten oder spätestens fünf Jahre nach Ausstellung der Urkunde überprüft die zuständige Behörde die Verlässlichkeit der Person. Diese sogenannte waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung wird gemäß den Anweisungen des § 24 des österreichischen Waffenrechtes durchgeführt und beinhaltet neben einem Praxisteil auch ein persönliches Gespräch mit einem Psychologen. Werden durch den Test sicherheitsrelevante Persönlichkeitsmerkmale überprüft, so gibt der Dialog Auskunft über die Beweggründe des Waffenkaufes.

5. Tipp: Unerlässliche Stütze bis zur Waffenbesitzkarte

Kontinuierliches Training gewährleistet den sicheren Umgang mit der Schusswaffe, erwirkt emotionale Stabilität und führt zu ausgeprägter Selbstdisziplin. Jenen Aspekten, die für die Ausstellung und den Erhalt der Waffenbesitzkarte unerlässlich sind.

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